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(m/w/d)

Diplom-Rechtspfleger (FH) (m/w/d) nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RpflG) übertragenen Aufgaben der Dritten Gewalt in sachlicher Unabhängigkeit (§ 9 RpflG) wahr.

Sie repräsentieren neben den Richtern (m/w/d) das unabhängige Gericht. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar. Die Stellung der Rechtspfleger ist insofern mit der der Richter vergleichbar. Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet sie von anderen Angehörigen des gehobenen Dienstes. Sie können ihre Sitzungen in Robe leiten.
Damit ist ihr Berufsalltag geprägt von selbständigen, aber auch eigenverantwortlichen Entscheidungen, die sie in vielen verschiedenen Rechtsgebieten vornehmen müssen. Gerade diese Weisungsfreiheit macht den Beruf so spannend und gleichzeitig aber auch sehr verantwortungsvoll.

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